Vernunft durch die Hintertür. Filter im Internet sollen das Problem der Kinderpornografie aus der Welt schaffen, forderte Mutti von der Leyen unlängst energisch. Andere christlich-fundamentalistische Politiker assistierten ihr und pauschalisierten Gegener von Internetfiltern schon mal alle als Kinderpornofreunde (Prominentes Opfer: Jörg Tauss).
Dabei sollte jedem denkenden Menschen klar sein, dass Filter nichts gegen den Missbrauch von Kindern ausrichten. Man kann ihn nur nicht mehr so leicht sehen.
Deshalb richtete die EU-Kommission eine European Financial Coalition ein, die nachprüft, ob jemand Geld für Missbrauchsabbildungen bezahlt.
Das klingt sinnvoll. Sinnvoller, als sich ein Kissen vors Gesicht zu halten und zu rufen: “Ich sehe keine Kinderpornografie”.
Erwähnenswert interessanter Diskussionsbeitrag auf TechDirt: User “some old guy” findet, es sei doch billiger, das Ganze einfach zu legalisieren (Prompt drehen alle anderen Kommentatoren durch).
Was er damit meint: Fotos sind kein Verbrechen, und zufällige, nicht aus Gründen der Perversion gemachte Bilder sollten klar als legal gekennzeichnet werden. Tatsächlich ist es in den USA problematisch, seine Enkel in der Badewanne (nackt!) zu fotografieren und das Bild bei einer versehentlichen Polizeidurchsuchung im Kameraspeicher zu haben. Oder als 16jähriger von seiner 15jährigen Freundin ein Nacktfoto als MMS zu bekommen. In beiden Fällen: Knast. Hier auch bald?
Also: Wer redet davon, die legalen Anwendungen von minderjähriger Nacktfotografie zu garantieren? Wie unterscheiden wir zwischen einem Foto eines nackten Kindes und einem Foto eines gegen seinen Willen nackt fotografierten Kindes, mit oder ohne Misssbrauch? Tut mir leid, aber diese Diskussion muss geführt werden. Schliesslich wird dieses Land von Aufklärung und Vernunft regiert. Ob das Super-Mutti von der Leyen passt oder nicht.
11 Kommentare
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bei der alten sollte mal eine durchsuchung stattfinden – die hat bestimmt nachtfotos ihrer kinder im album – und dann rumsdibums ab in den knast mit der ollen. und ihren mann, das schwein (der hat sie bestimmt auch schon desöfteren angesehn) gleich hinterher. und großpapa, und großmama etc. etc. etc. (ihhhhhhhh das ist ja schon ein ganzer KiPo-ring)
ach, und weils mir grade einfällt, meine mutter und die übrigen verwandten müssen sie auch gleich einsperren, denn die haben damals von mir und meinen cousinen und cousins auch nacktaufnahmen gemacht. am baggersee, in der wanne, beim windeln wechseln usw. usf.
jeips – und jetzt kommts mir erst – SCHEIßE – meinen cousin und seine frau gehören auch eingelocht, haben sie mir doch vor 2 jahren ein paar bilder ihres neugeborenen sohnes per email geschickt (darunter die üblichen badewannen aufnahmen etc.)
iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiihhhhhhhhhhhhhhhhhh – ich muss ja auch in den knast. ich habe mir die bilder schließlich gedownloaded und angesehen (und die anderen meiner familie auch ??? iiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiihhhhhhhhhhhhhhhhhhhh)
und ich hab von mir selbst eins, und jetzt? muss ich mich jetzt selbst anzeigen, weil ich mich nackt als baby hab o.0
sehr merkwürdige methoden haben die damen und herren der politik <.< naja
bzw ist es strafbar wenn ich mich selbst nackt als baby ins netz stelle, also veröffentliche? das würde mich mal interessieren. ist ja auch eine form der kinderpornographie <.<
Da gibt es doch auch einen Artikel auf wikileaks dazu (von einem Insider).
Lest euch mal das hier http://karlweiss.twoday.net/stories/4148132/ und die beiden Folgeartikel durch. Es ist noch viel hirnrissiger als ihr euch vorstellen könnt!
Die Antwort der Politik auf die Anfrage, warum sie zwei siebzehnhährige einlochen wollen wenn sie sich Nacktfotos per MMS zusenden: Das ist nicht die Intention des Gesetzentwurfs. (Die eigentliche Antwort war wie immer deutlich länger).
Nur leider darf sich ein Richter nicht nach den “Intentionen” irgendwelcher austauschbarer Politiker richten. Ein Richter ist verpflichtet, die bestehende Gesetzeslage zu beachten. Wenn im Gesetz drinsteht, dass das strafbar ist und jemnad zeigt die Beiden an, dann gehen die beiden siebzehnjährigen eben in den Knast!
Danke Fangorn für den Link.
Ich fang schon mal an Kuchen mit Feilen drin zu backen. Schliesslich gehöre ich auch zu den Schweinen, die mit der damals minderjährigen Freundin als minderjähriger Sex gehabt haben.
Ok, damals gab es noch keine Fotohandys (puhh, Glück gehabt). Aber sicher ist sicher. Ob wohl eine Selbstanzeige in meinem Fall das Strafmaß noch mindern kann? Wahrscheinlich nicht :(
Im Ernst. Wenn man sich den Wiess´schen Blog mal durchliest, dann hat man an vielen Stellen das Gefühl auf einer Satire-Seite gelandet zu sein. Schlimm dabei ist, dass die das wirklich und wahrhaftig Ernst meinen, und die Beispiele die er nennt nicht vollkommen an den Haaren herbeigezogen sind, sondern wirklich so eintreten können.
Ich war eigentlich immer ganz zufrieden, nicht im Bible-Belt zu leben und jetzt wird der importiert? Klasse :/
Ein Richter muss die Gesetze interpretieren. Exakte Gesetze gibt es hier nicht ;o)
Das problem hierbei is: Wie soll/muss man unterscheiden? Was sind normale Fotos vom eigenen Nachwuchs und was nicht? Einem Kind ist es bis zu einem bestimmten Alter ziemlich egal wenn Papi oder Mami Fotos von ihr/ihm nackt macht.
Ein stärkeres ermitteln/schließen/verfolgen von den Anbieter von solchen Müll würde meines erachtens mehr bringen.
Wobei ich die Idee: “eine European Financial Coalition ein, die nachprüft, ob jemand Geld für Missbrauchsabbildungen bezahlt” nicht nachvollziehen kann. Wenn im verwendungszweck Kinderporno drinsteht ? die normale verfolgung von Kreditkartenzahlungen an/über einem Server/Webseite sollte ja ohnhin zu ermitteln sein da es sich ja um straftaten handelt. Dazu braucht man also keine neue einrichtung.
Nun, die “Verbreitung von Jugendpornographie” ist relativ klar. Und Handyfotos beim Telefonsex sollten auch eindeutig als “Nicht-Babyfotos” zu erkennen sein ;-). Sobald diese Fotos verschickt werden, ist der Straftatbestand der “Verbreitung” erfüllt.
Allzuviel Interpretationsspielraum gibt es da nicht :-(
Solche Gesetze können echt nur weltfremde alte Säcke vorschlagen, die seit 40 Jahren nicht mehr mit einem Teenager geredet haben.
>Wenn man sich den Wiess´schen Blog mal durchliest, dann hat man an vielen Stellen das Gefühl auf einer Satire-Seite gelandet zu sein.
Die politische Realität ist inzwischen derart absurd, dass das politische Kabarett seine Daseinsberechtigung verloren hat. Wie soll man solche Gesetzesentwürfe (oder das Geseier von unserem Bundes-Wolli http://www.heise.de/newsticker/Schaeuble-kritisiert-Bundesverfassungsgericht–/meldung/134394) noch satirisch überzeichnen?
Um nochmal an fe’s letzte Frage anzuknüpfen:
Lasst den Kindern Ihre Unschuld – dazu zählt eben auch, dass es Kindern und Jugendlichen frei steht, Bildchen von sich durch die Gegend zu schicken. Erst wenn dann ein Volljähriger diese Bilder verbreitet oder irgendwie zugänglich macht, sollte der Staat eingreifen (denn er kann die Folgen seines Handelns abschätzen).
Und Eltern sollten Fotos von Ihren Kindern machen, wie es Ihnen gefällt – aber eben auch hier unschuldig (im Sinne von “ohne böse Hintergedanken”). Der gesunde Menschenverstand sollte da als Richtwert gut genug sein, denke ich.
Man wird zwar nicht immer die Intention hinter einer Aufnahme entdecken – aber da greift nunmal die Unschuldsvermutung, auf der dieser Rechtsstaat aufgebaut ist.
Meiner Meinung nach sollte der Staat/Gemeindewesen Opferprävention betreiben, also bspw. ein hohes Maß an Zivilisation fördern und Tendenzen zu häuslichem Missbrauch frühzeitig erkennen. Wer nur die Täter jagt, wird langfristig erfolglos bleiben und das (Verteil-/Vertriebs-)System nur weiter in den Untergrund drängen – als populäres Beispiel sei hier die Drogenkriminalität genannt.
@fangorn
“Sobald diese Fotos verschickt werden, ist der Straftatbestand der “Verbreitung” erfüllt.” war für mich immer eine “öffentlich”-machung, zb internet, zeitung oder fernsehen. also wo jeder dran kommt ohne einschränkung, aber “verbreiten” mit meinem handy, das nur an eine bestimmte person gerichtet ist? das ist mir neu. wäre interessant zu wissen ob dies wirklich so ist. hat jemand einen gesetzestext oder einen link zu einem urteil?