Verbraucherschutz entdeckt Urheberrechtsproblematik

090406vzvb1So deutlich wurde das bisher nicht: Die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZVB , a.k.a. “der Verbraucherschutz”) hat auf Anfrage der Europäischen Kommission eine Stellungnahme herausgegeben. Darin mahnt die Verbraucherlobby die fehlende Rechtssicherheit in Deutschland an: Obwohl im Gesetz klar zwischen gewerblicher und privater Kopie unterschieden wird, setzen deutsche Gerichte die Trennlinie oft schon bei einem einzigen Musik-Album-Download an.

Und das, wie der VZVB erkannt hat, obwohl der “wirtschaftliche Schaden” eines Downloads nicht nachgewiesen ist. Speicherung und Herausgabe der Verkehrsdaten haben keine klare Rechtsgrundlage, die Abmahngebühren müssten auf 100 Euro begrenzt werden. Hier ist das vollständige Dokument als PDF, die Zusammenfassung auf der Website.

Ich bin froh, das zu lesen. Die Gesetze müssen schliesslich auch die Interessen der Bürger berücksichtigen, nicht nur die Marketing-Behauptungen einzelner Industrie-Sparten. (vzvb)

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