Das für viele urheberrechtliche Verfahren und Abmahnungen zuständige Landgericht Köln hat in einem Beschluss vom 25.09.2008 kritisch zur gängigen Praxis der Ermittlung von „Raubkopierern“ geäussert (und den entsprechenden Antrag zurückgewiesen). Auch wenn ein Rechteinhaber
