Was ist das nun wieder? Der Grossteil unserer Kultur, das sollten wir nicht vergessen, unterliegt keinerlei Leistungsschutzrechten, da diese spätestens 75 Jahre (meistens 70) nach dem Tod des Urhebers verfallen. Asche zu Asche und so. Also sind alle grossen, “klassischen” Werke der Literatur, Musik, Malerei und was-ihr-wollt eben copyright-frei. Und jeder kann ein Buch rausbringen mit der Ilias und der Odysee Odyssee drin, kein Problem bis hierher. Nur: Verlage neigen dazu, auf neue Ausgabe Ausgaben irgend sowas ähnliches wie Copyright (Vertriebsrecht) zu beanspruchen. Und wer prüft das nach? Niemand. Und welche Strafe steht darauf? Keine. Maximal kann ein Mitbewerber wettbewerbsrechtliche Bedenken anmelden und damit das frei erfundene Copyright für ungültig erklären lassen.
Ähnliches gilt für geistige Werke, die von der Regierung produziert oder bezahlt wurden. In den USA ist es ganz klar geregelt, dass solche Werke automatisch in die Public Domain fallen. In Kontinentaleuropa existiert der Rechtsbegriff der Public Domain erst garnicht (nur der Gemeinfreiheit nach Ablauf des Urheberrechts).
Wenn also das Urheberrecht novelliert werden soll, dann müssen auch klare Regeln für Werke festgeschrieben werden, die keinem kommerziellen Vertriebsrecht unterliegen. Das sollte für öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehproduktionen genau so gelten wie für staatlich bezahlte Forschung, und das muss bald gemacht werden, weil nämlich die gesamte analoge Kultur derzeit digitalisiert wird. Und in dieser Datenbankstruktur gibt es ein Feld für “Copyright”, das mit einem reellen Wert gefüllt werden muss. Dann mal los.
( theregister via slashdot + tipp von frank) (pic: keilschrifttafel wikipedia pd)
4 Kommentare
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aber nicht nur fernsehproduktionen o.ä.
in europa werden generell die allermeisten filmprojekte (wenn nicht ganz dann zumindest anteilig) ebenfalls aus den kassen der öffentlichen hände finanziert (wie vieles andere künstlerische auch).
zu finden ist das töpfchen – welches sich im laufe der zeit viele weitere pseudonyme zugelegt hat, unter dem allgemein geläufigen begriff “FILMFÖRDERUNG” (des landes, des bundes etc. etc. etc.) bezahlt aus dem allgemeinen steueraufkommen.
(wen interessiert wie viel da jährlich zusammenkommt in der EU, der kann ja hier mal nachgucken und zusammenrechnen) http://de.wikipedia.org/wiki/Filmf%C3%B6rderung
auch so eine sache wenn gerade hierzulande schauspieler, regiseure, produzenten etc. ihr maul aufreißen bezüglich der copyrightrechte.
vergessen ist immer ganz schnell das, in unseren breitengraden, es hauptsächlich der steuerzahler ist der für ihre projekte bezahlt – und schlussendlich, zumindest teilweise, für ihren lebensunterhalt aufkommt!
[ bezahlt aus dem allgemeinen steueraufkommen. ]
. . . .und auch aus töpfen die sich aus den gebühreneinnahmen der öffentlich/rechtlichen anstallten füllen. . . .
. . . .und noch ein paar anderen töpfen und töpfchen (die sich aus geldern (gebühren/steuern/abgaben) der meist einfachen einkommensbezieher von löhnen und gehältern herleiten, zusammensetzen und finazieren) deren namen mir leider gerade nicht einfallen . . . .
[...] Was unsere #Regierung gerne vergisst bei der Neuregelung des #Urheberrechts: http://is.gd/1gXYt !Politik [...]
off-topic: das scharfe s wurde mit der ndr nicht abgeschafft. es heißt daher immer noch “großteil”. odyssee schreibt man allerdings weiterhin mit doppel-s. “beanspruchen auf” (so unschön die konstruktion auch sein mag) erwartet hier wohl einen vierten fall, und “neue ausagbe” ist weder plural noch akkusativ.