In Britannien kocht derzeit eine Diskussion um die Legalität von Genitalienscannern (“Nacktscanner”) an Flughäfen und anderswo hoch. Bürgerrechtsaktivisten warnen davor, dass Personen im Alter von unter 18 Jahren nicht mit solchen Maschinen durchleuchtet werden dürfen, ohne dass dabei gegen den “Protection of Children Act 1978″ verstossen würde; die dabei erzeugten Scanner-Bilder müssten als Kinderpornografie gelten.
Tests mit Freiwilligen am Flughafen von Manchester waren daher unter Ausschluss von Kindern und Jugendlichen erfolgt.
3 Kommentare
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Schön. In einem halben Jahr haben wir dann flächendeckend Muschibilderboxen auf allen EU-Flughäfen, der erste Sprengsatz aus sowieso terahertzneutralem Material wird rein zufällig auf dem Bauch eines kleinen Mädchens entdeckt, als sich das Klebeband löst, und 2011 weihen wir die ersten Toilettenschleusen ein für die routinemäßige Koloskopie, die Bosbach und de Maizière noch eben schnell durchgepeitscht haben.
Und 2012 bauen sie dann die Weltuntergangsmachine. (oder so)
Das KiPo-Argument ist echt für mehr gut, als man denkt…
Ich mache mir bei den Kids aber viel mehr sorgen um die Strahlenbelastung!