Der 6jährige Mason Jammer aus Ioina, in der Nähe von Grand Rapids im US-Bundesstaat Michigan wurde vom Kindergarten suspendiert, nachdem er dabei beobachtet wurde, wie er mit den Finger eine Pistole formte, Geräusche wie “pew pew” machte und auf diesem Weg auf andere Kinder “schoss”.
Die Leitung der Einrichtung betonte, dass der Vorfall ernst zu nehmen sei. Und dass der Junge bereits mehrfach Warnungen erhalten habe.
Damit liegen die Kinderschützer aus Grand Rapids auf einer Linie mit dem Baden-Württembergische Innenminister Heribert Rech (CDU), welcher „Killerspiele“ als „abartig und gefährlich“ identifiziert und ein Verbot fordert, während er die Waffengesetze für völlig ausreichend hält.
Wir lernen: Abartig und gefährlich sind immer nur die Anderen. Kinder, Jugendliche, Computerspieler jeden Alters. Innenminister nicht. Kinderaufseher auch nicht. Klare Verhältnisse.
(mlive, piraten) (pic JohnE777 cc)
13 Kommentare
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Also das wundert mich bei den waffenliebenden Amies nun doch ziemlich. Ist es kein Kulturgut dass schon die Kleinen spielerisch den Umgang mit Waffen nachahmen?
ja eben, weil die die waffen so lieben ist er ja auch nach Hause geschickt worden, schliesslich ist sowas kein spiel, wenn er wiederkommt soll er gefälligst ne richtige Waffe mitbringen.
Mal wieder blinder Aktionismus.
Was blüht den Kindern dann erst bei “Räuber und Gedarm”? Oder gleich “Cowboy und Indianer” – dann wird auch noch rassistisch!
Mal im Ernst, warum fängt man mit den Kindern nicht ein vernünftiges Gespräch, wenn einem die Situation nicht gefällt? Verwarnen und suspendieren brandmarkt das Kind gleich als gesellschaften Aussenseiter, das gibt weiteren negativen Entwicklungen nur Vorschub.
Letzt bei einem Gespräch mit einem Angestellten im Jugendamt, er meinte vor 10 Jahren waren sie 2 in seiner Abteilung und jetzt 80. Also bei uns gehts nicht anders zu. Der Wasserkopf wächst und muss ja beschäftigt sein.
Mal davon abgesehen dass das bei meiner Generation sogar soweit ging, dass wir mit den schonmal benutzten Karnevals-”Waffen” nach Karneval einfach weiter spielten…. wie grausig… Also abgesehen davon wäre es zum Lachen wenns nicht so deppert wäre.
Und die american Papis haben dan legal eine Uzzi im Schrank
nene sooo einfach bekommt auch in den USA nicht jeder eine vollautomatische Waffe. Dafür muss man schon nen Jagdschein haben und den hat nicht jeder.
eine UZI muss nicht unbedingt vollautomatisch sein. und es gibt durchaus eine ganze reihe bundesstaaten in denen man von der handgranate, plastiksprengstoff, streugrante bis zur voll-einsatzfähigen FLAK, PANZERFAUST, PANZER, LUFT LUFT- Luft BODENRAKTE (+ abschussrampe) alles haben darf – nur registriert muss es sein.
übrigens gilt auch in den bundesstaaten in denen vollautomatische waffen (in ihrem vollautomatischen zustand) idR. verboten sind die ausnahme für sog. antike bzw. historische waffen aus den vergangen kriegen. solche waffen darf man in ihrem vollautomatischen zustand uneingeschränkt besitzen.
also im klartext heißt das:
eine M16 Rifle aus zB. dem jahre 1963 oder eine Kalaschnikow AK-47 von 1947 gehen in ordnung.
auch hier gilt: registriert müssen sei sein.
aber auch eine UZI, die vor Mai 1986 hergestellt wurde, liegt im bereich des möglichen. und zwar überall in den USA.
warum das so ist kann man hier nachlesen:
[ United States
Civilian ownership of submachine guns is regulated by the Bureau of Alcohol, Tobacco, Firearms and Explosives under the provisions of the National Firearms Act of 1934 as amended by Title II of the Gun Control Act of 1968. In addition, the Firearms Owners' Protection Act of 1986 outlawed the manufacture of submachine guns for the civilian market and currently limits legal ownership to units produced and properly registered with the BATFE before May 1986. Some states enforce their own laws regulating or forbidding civilian possession of submachine guns. Civilians may purchase semi-automatic versions of such firearms without requiring NFA clearance, although some states (including California and New Jersey) enforce their own restrictions on such weapons. ]
wie heißt es doch immer?
wenn man keine ahnung hat – besser mal die fresse halten!
und weils mir gerade wieder einfällt . . .
. . . einen “JAGDSCHEIN” gibt es in den USA im eigentlichen auch nicht, sondern lediglich “JAGDLIZENZEN”. idR. wird das überall individuell gehandhabt, aber es gibt ein bestimmtes muster: man geht zB. zum/zu den örtlichen LIZENZ-aussteller/n, bezahlt eine gewisse summe (richtet sich je nachdem was man jagen will und saison-bedingt darf (bzw. was gerade zum jeweiligen abschuss freigegeben wurde) – bekommt ein jagd-gebiet zugewiesen in dessen radius man jagen darf – UND DANN SCHIEßT man fröhlich drauf los.
und zwar solange bis die LIZENZ abgeballert wurde (was sich dahingehend danach richtet WIE VIEL man für WIE LANGE und FÜR WAS (tierarten) bezahlt hat!).
im übrigen:
man braucht nicht mal waffenkundig zu sein um jagen zu dürfen. wenn man danach verlangt (und selbstverständlich dafür bezahlt) bringt einem das der jeweilige jagddlizenzgeber in einem CRASH-KURS bei!
aber auch hier gilt: von bundesstaat zu bundesstaat gibt es zum teil erhebliche unterschiede in den jeweiligen gesetzen.
und nur mal am rande und zur info:
auch einen sog. “WAFFENSCHEIN” gibt es in den USA, so wie wir ihn kennen, eigentlich nicht. jeder darf eine waffe (bzw. so viele wie man haben will) besitzen. nur registriert müssen sie sein!!!
was hier in DE immer mit “WAFFENSCHEIN” verwechselt wird ist die
“BEHÖRDLICHE ERLAUBNIS” im öffentlichen raum eine waffe mit sich führen zu dürfen. was ja im prinzip etwas vollkommen anderes ist! (wobei in einigen bundesstaaten das mitführen nur IM AUTO erlaubt ist, nicht aber AM KÖRPER. des-weiteren gibt es staaten die das sichtbare tragen am körper verbieten und wiederum andere die es erlauben bzw. das verstecken der waffe verbieten (also vorschreiben). zu letzterem gehört zB. texas. dort darf jeder bürger wenn er es möchte und keinem verbot unterliegt im öffentlichen raum eine waffe mit sich führen und am körper tragen – ABER – es muss absolut ersichtlich sein das er eine waffe trägt.)
aber waffen besitzen und sie zuhause in beliebiger zahl und art zu horten (also auf eigenem grund und boden – auch eine wohnung wird als solches betrachtet) darf sie im prinzip jeder depp (wortwörtlich zu nehmen) – mit ausnahme derjenigen die per richterlichem urteil (oder behördlichem erlass) einem waffenverbot unterliegen, was idR. nur diejenigen betrifft die vormals schon mal mit einer schußwaffe eine straftat begingen (zB. bewaffneter raubüberfall etc.).
und noch einmal:
wenn man keine ahnung hat . . .
Da bekomm der Nachnahme von Jason auch eine einleuchtende Bedeutung
Da hat der Kleine doch noch Glück gehabt. Wenn er statt dessen in der Pause gegen einen Baum gepinkelt hätte, wäre er sofort wegen versuchter Vergewaltigung und Kinderpornographie drangewesen.
Und nein, das ist kein Witz sondern im Land der begrenzten Unmöglichkeiten durchaus möglich.
[...] irgendwann geht es zu weit, wenn Kleinkinder des Kindergartens verwiesen werden (Link), oder wenn wie oben beschrieben, das Kind ein Disziplinarverfahren [...]