Nur für den Fall, dass einer von euch gerade angestrengt über runde Gegenstände zu Fortbewegung- und Transportzwecken nachdenkt: Das US Patent Office hat entschieden, dass Amazons Patent für Online-Einkäufe mit einem Klick gültig ist. Die (neue) Einschränkung: Es muss ein Online-Einkaufswagen am Online-Einkaufsvorgang beteiligt sein, damit das Patent berührt ist. (via techdirt) (pic tjstein / Teri cc)
5 Kommentare
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Supi. Nasepopeln mit dem linken Ringfinger ist noch frei?
Nope – das Patent hab ich gleich mit dem für den rechten kleinen Zeh angemeldet – sorry
. . . und dass für am arsch kratzen ist auch schon besetzt. kannste also auch schon mal vergessen dass das frei ist.
nur weil ich ein “menschenfreund” bin verlange ich noch keine lizenzgebühren dafür! was nicht ist kann aber noch werden.
;-D
:-D
Ach, Mädchen! Ich hab gleich das Patent auf Patentierung patentiert! Ihr schuldet mir alle eure erstgeborene Tochter! MUHAHAHAHAAA ;)
DAS ist die Idee überhaupt, aber du warst leider schneller ;(