Ein britischer Richter hat entschieden, dass das Auslieferungsverlangen Schwedens rechtlich einwandfrei sei. Die Anwälte Assanges haben Einspruch eingelegt. Die Vorwürfe gegen den Wikileaks-Frontmann durch zwei Schwedinnen belaufen sich auf einmal Sex ohne (oder mit geplatztem) Kondom und einmal Sex während des (Halb)-Schlafs (siehe 11k2). via aljazeera
4 Kommentare
Kommentarfeed TrackBack-Indentifikations-URI

Noch ist niemand ausgeliefert, das geht erstmal durch die Instanzen.
Zudem: Was wollen die selbst in Schweden machen? Vor Gericht wird sich nur rausstellen dass es keine Beweislage und auch sonst nix vorzuweisen gibt. Null.
P.S.: Die Mädels haben ja schon gestanden dass sie nur auf die Anzeige gedrängt wurden, und garkein Problem haben. Ohne Kronzeugen is nix mit Prozess machen.
Ja genau.
Das wäre nur möglich wenn da ein(zumindest zeitweise unbeteiligter) Dritter/Dritte mit der VideoCam….
Das war aber wohl nicht der Phall.
Insofern….KachelKachelKachel, mann ey.