Die US-Kaffee-Im-Pappbecher-Kette Starbucks hielt es für eine gute Idee, einige der besagten Pappbecher mit stilisierten Abbildungen des aztekischen Kalendersteins sowie der vor-aztekischen Ruinen von Teotihuacan zu verzieren. Die Regierung von Mexiko verlangt jetzt, dass Starbucks dafür bezahlen müsse, da sie das “Geistige Eigentum” des kulturellen Erbes Mexikos innehabe. Das ist natürlich bizarr (Was, wenn Griechenland die “Geistigen Eigentumsrechte” am Alphabet beansprucht?), aber typisch für die Probleme, die sich durch den aktuellen Eintritt ins Informationszeitalter ergeben. (whistlerquestion via techdirt) (pic tlalocmaske Wolfgang Sauber GNU)
9. Januar 2010
Kategorien: copyfight . Tags:azteken, geistiges eigentum, mexiko, starbucks . Autor: Fritz . Kommentare: 5 Kommentare