Ladendetektive dürfen fast gar nichts

Der Deutschlandfunk klärt uns netterweise darüber auf, was Kaufhausdetektiven eigentlich dürfen: Nämlich so gut wie nichts.

Wenn sie einen nicht gerade auf frischer Tat (mit Betonung auf „Tat“) erwischen oder einem das geklaute Etwas hinten raushängt, dürfen sie einen Kunden weder aufhalten noch zur Durchsuchung mitnehmen.

Gerät man in eine solche Situation, sollte man laut nach der Polizei rufen, die dann die eigene Unschuld feststellt und damit den Weg freimacht für eine Klage gegen den übereifrigen Detektiv, wegen Freiheitsberaubung und Nötigung.

( via dradio)  (pic bob i am)

 

 

 

26 Gedanken zu „Ladendetektive dürfen fast gar nichts

  1. habe ich das richtig verstanden: ich gehe in den laden, stecke mir die tafel schoki in die innentasche meiner jacke, so dass man nix sehen und gehe raus. hinter der kasse hält mich dann ein detektiv an und darf nix machen?

    in der regel halten die einen doch erst hinter der kasse auf, weil erst dann der tatbestand des diebstahls vorliegt.

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      1. diebstahl ist aber schon im laden vollendet denn schokolade ist unsichbar eingesteckt aber der schlaue detektiv wartet noch denn du könntest ja vieleicht noch bezahlen.

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  2. Jeder, der ein Verbrechen beobachtet, hat das Recht, den Täter festzusetzen bis die Polizei eintrifft.

    Nur darf man hierbei eben keine Gewalt anwenden. Das heißt eben auch für das Sicherheitspersonal, dass man zwar jemand zu etwas auffordern, ihn aber eben nicht physisch zwingen kann (wenn der Täter clever ist, fängt er bei der kleinsten Berührung an, laut „vor Schmerzen“ zu schreien; am besten vor Zeugen; dann gibt’s selbst bei Überführung Schmerzensgeld).

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    1. D.h. wenn man nichts besonders Wertvolles klaut, erwischt wird, gehen will und laut schreit kommt man wahrscheinlich davon, da es das Schmerzengeld nicht wert ist, den Dieb anzuzeigen?

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    2. Totaler Blödsinn denn der kaufhausdetektiv
      Ist Besitzdiener des Auftraggebers und somit
      Darf er dich sehr wohl fest halten und dich um deine Personalien bitten wenn Saubohne diese nicht gibst Muss er die Polizei anfordern usw

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    1. also das kannste vergessen, mit einfach weiter gehen!!! Der Detektiv hat mehr Rechte als Du denkst. Hat er Videobeweise, oder noch dazu Zeugen z. B. Mitarbeiter oder Kunden hast Du ein ganz Großes Problem an der Backe mein Freund.
      Wenn Du dann weitergehst und Dich evt. noch Wehrst dann bekommst du eine Anzeige wegen Räuberischen Diebstahl.
      Man merkt du hast keine Ahnung. Ich bin Detektiv und habe bis jetzt jeden ins Büro bekommen ohne Ausnahmen!!! Und mit der VERGEWALTIGUNG ist lächerlich… Das glaubt Dir kein Mensch. Grund: Die meisten Detektive haben sehr Engen Kontakt zur Polizei und Staatsanwaltschaft. Null Chance…. Game Over Ganster…

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      1. Da gebe ich dir voll recht, die leute hier denken wohl wir machen das aus spaß! Haben wohl noch nix von ner garantenstellung gehört, die wir genießen.wenn zudem der dieb so clever ist und laut nach der polizei rufen will, soll er doch. Kann er aber auch einfacher und stimmeschonender über uns haben! :-)

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  3. Was für ein lächerlicher Beitrag…
    Wenn ich als Ladendetektiv beobachte, wie jemand etwas mitgehen lässt, habe ich das RECHT, den Täter festzuhalten bis die Polizei eintrifft.

    Richtig ist dass, das Sicherheitspersonal, keine Hoheitsrechte hat, wie die Polizei. – Die Rechte die ein Sicherheitspersonal hat, sind Jedermannsrechte.

    Wie bekloppt dieser Beitrag ist erkennt man auch daran, dass man hier der Meinung ist, dass das Diebesgut irgendwo raushängen muss, damit man den oder die jenige ansprechen kann.
    EBEN NICHT – Der Diebstahl ist dann erst vollendet, wenn die Ware für 3. nicht mehr sichtbar ist.

    Unglaublich wie der Verfasser hier versucht, unterschwellig den Leuten eine kriminelle Handlung nahe zu legen, und sie in dem glauben lassen möchte keine strafrechtliche konsequenz zu erwarten haben…
    Wer es trotzdem probieren möchte, soll hinterher nicht heulen….

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    1. [ aus stiftung warentest

      Leserfrage: Was der Detektiv darf

      test 01/2010

      Vor den Augen anderer Kunden hielt mich ein Ladendetektiv fest – zu Unrecht. In seinem Büro musste ich meine Taschen leeren. Ist das in Ordnung?

      Nein. Der Detektiv darf zwar den Ladendieb festhalten, aber er hat kein Recht, die Personalien festzustellen oder die Taschen zu kontrollieren. Das darf nur die Polizei. Sie waren also nicht verpflichtet, ihm in sein Büro zu folgen, auch nicht, wenn der Laden auf Taschenkontrollen hinweist. Sie hätten im Laden bleiben können, bis die Polizei kommt. Das aber sehen Händler nicht so gern, weil es den Ruf schädigt und andere Kunden abschreckt. Da Sie unschuldig in eine so peinliche Situation gebracht wurden, können Sie Schmerzensgeld verlangen. Das Amtsgericht Osnabrück sprach einer Kundin 125 Euro zu (Az. 40 C 269/88), das Landgericht Koblenz sogar 500 Euro (Az. 6 S 212/86). Liegen auch Nötigung, Körperverletzung oder Bedrohung vor, können Sie dies zusätzlich anzeigen. ]

      wie blöd du bist sieht man an diesem satz:

      [ Der Diebstahl ist dann erst vollendet, wenn die Ware für 3. nicht mehr sichtbar ist. ]

      schon mal grundlegend falsch du arschlappen. erst wenn du das geschäft verlässt ohne die ware bezahlt zu haben ist es ein diebstahl. dabei ist es egal ob die ware vollständig unsichtbar ist oder ob du mit der offen sichtbaren ware in der hand und mit hinweisschild das geschäft verlässt.

      solange du im kaufhaus/geschäft bist und dich diesbezüglich ein detektiv anholzt kann dir allerhöchstens (und solange du es nicht von selber zu gibst) DER VERSUCH EINES DIEBSTAHLS unterstellt werden.

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      1. Hehehe „Arschlappen“, klar wenn ich zu blöde wäre sachlich zu bleiben, dann wäre ich auch sauer.

        Wenn du der Meinung bist, du hast recht, dann probiere es doch mal aus oder schau einfach mal im StGb nach.

        P.s. Ich bin selber Ladendetektiv und erwische jeden Tag irendwelche Diebe.
        Die Tat ist vollendet, wenn die Ware für 3. nicht mehr sichtbar ist PUNKT

        Ich selber warte in der Regel bis der oder die jenige hinter dem Kassenbereich ist, damit der\ die Täter nicht behaupten können, dass sie die Ware ja noch bezahlen wollten…

        Selbst wenn ich ihn/sie noch vor dem Kassenbereich anspreche : „wenn die ware einesteckt worden ist, ist der Tatbestand des vollendeten Ladendiebstahls vorhanden.

        Das nächste Mal solltest du dich informieren, bevor Du dich hier zur Lachnummer machst.

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        1. selber rumpöbeln aber andere zur sachlichkeit ermahnen wollen, noch dümmer gehts nicht, oder???

          außerdem ist der von mir etwas länger zitierte artikel aus der stiftung warentest. das ist dir aber schon ein begriff, oder? meinst du nicht das gerade diese STIFTUNG (mit jeder menge hausjuristen) sich im vorfeld nicht jurristisch absichern würde bevor sie so etwas veröffentlichen würden?

          außerdem zu „probiers mal selber“:

          habe ich. ohne etwas eingesteckt zu haben wurde ich von so einer kaufhaus-lusche mitten im laden beschuldigt und festgehalten. der meinte dann auch noch ohne besonderen grund (weil ich mich nicht von ihm abführen ließ und darauf bestand das bevor ich mich vom fleck bewege die polizei kommt. denn ich lasse mir doch nicht in aller abgeschiedenheit von so einem arschlappen womöglich noch was unterjubeln) grob werden zu müssen (zerriss mir die jacke). ich haute ihm dafür eine aufs maul. die polizei kam, gefunden wurde nichts, anwesende zeugen sagten für mich aus, die sache wurde später fallen gelassen weil ich keine anzeige erstattete.

          aber das auch nur deswegen weil ich keinen bock darauf hatte extra wegen so einen scheiß gerichtstermin – bei dem eh nur höchstens peanuts rausgesprungen wären – mehr als 300 km hinzu reisen. da hatte ich auch damals schon besseres zu tun im leben.

          was du beschreibst ist eine beweisbare „zueignungsabsicht“. und die musst du aber erst mal – wie gesagt – beweisen können.

          weshalb du dir gleich mal selber widersprichst und es nicht einmal merkst:

          [ Ich selber warte in der Regel bis der oder die jenige hinter dem Kassenbereich ist,

          damit der\ die Täter nicht behaupten können,

          dass sie die Ware ja noch bezahlen wollten… ]

          anders würdest du nämlich die arschkarte ziehen und es würde bei einem späteren verfahren aller höchstens beim versuch eines diebstahls bleiben. und das auch nur mit der ausnahme das du gerade per zufall einen mehrfach vorbestraften täter erwischt hast der aufgrund seiner vorgeschichte nicht glaubhaft machen kann das er die absicht hatte vorm verlassen des geschäfts die ware zu bezahlen.

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          1. Ich merke schon…mit so nem „Kunden“ wie dir kann man nicht reden.
            Klar hast du nicht’s eingesteckt ;-)

            Und ich mach ja auch seit 5 Jahren den Beruf und scheine, wenn es nachdir geht, keine Ahnung zu haben.
            Ich erwische jeden Tag Idioten, die der Meinung sind, sie wissen es besser ;-)

            Jeder der mir nicht ins Büro folgen wollte, wurde reingeschliffen, vor laufender Videokamera ;-)

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          2. klar doch. die habens (wahrscheinlich dem schlechten gewissen zu verdanken – weil sie tatsächlich was gestohlen haben) mit sich machen lassen.

            würdest du mir ähnliches unterstellen – weil du meinst (vermutest) gesehen zu haben das ich etwas unrechtmäßig einsteckte – und versuchen würdest mich mit gewalt zu „schleifen“, würde ich dich im gegenzug dafür so zusammenprügeln bis du blut spuckst. und zwar gänzlich ohne jedwede hemmungen! vllt. sogar noch mit freude darüber das mir ein arschloch wie du einen solchen grund dafür gegeben hat.

            anscheinend hattest du bisher nur glück nicht „so einem“ über den weg zu laufen (was nicht ist kann aber noch werden). oder du bist nur ein feiges kleines schwein und lebst deine kleinbürgerlichen fantasien an feuchten hemden, schwachen frauen und jugendlichen/kindern aus und schreckst vor denen zurück die dir körperlich ernsthaft gefährlich werden könnten (ob sie nun tatsächlich etwas gestohlen haben oder du nur der meinung warst/bist das sie etwas gestohlen haben könnten!)

            nur zur info: ich bin 178 cm groß, habe 25 jahre auf dem bau als gelernter maurer, betonbauer und einsenflechter gearbeitet (bis ich wegen meinem rücken zum bürokaufmann umschulen musste) und bin auch heute noch keiner „begründeten“ schlägerei (zB. bierzelt, MC treffen oder auf einem open air – aus reinem spaß an der freud) abgeneigt!

            aber vllt. eines tages? wer weiß das schon? kommst du gerade dem richtigen unter die finger – aber dann gnade dir gott!

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        2. Es gibt dort auch verschiedene Auffassungen einerseits kann man wäre am Körper verbringen um sie an der Kasse zu bezahlen.anderseits ist es auch eine Auslegung sache der Versuch des des Diebstahls wenn man ware am Körper verbringt.Auch eine Festnahme nach § 127 besagt das nur dann dieser greift wenn auf frischer Tat ertappt wird nur der einfache Verdacht reicht bei weitem nicht aus, und ja man darf jemanden festhalten bis die Polizei kommt notfalls mit der angemessenen Gewalt jedoch sollten auch einige Dedektive auch im Rahmen des Gesetzes bleiben.mir ist es so ergangen mich wollte ein dedektiv mit Gewalt festhalten ich riß mich los und fuhr nach hause ich hatte nichts gestohlen

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  4. 1. Spreche ich niemanden an, wenn ich mir nicht 100% ig sicher bin.
    2. Lass ich mich von so einem Proleten wie dir, nicht einschüchtern. – Klar, WENN ich dich zu umrecht beschuldige, von mir aus, aber wenn du etwas klaust, MUSST du einfach mal mitkommen. Und von wegen „auf’s Maul hauen, Blut spucken lassen bla bla bla“ – zu dir passt einfach mal “ große Fresse, nichts dahinter“ oder “ Hunde sie bellen beißen nicht“.
    3. Ich habe auch schon Leute, die etwas in Ihre Tasche gesteckt haben (obwohl sie einen Einkauskorb hatten), vor dem Kassenbereich angesprochen. Klar wurde ich auch mal angezeigt, von ner Menge armseeliger Luschen.
    Komisch, dass ich aber nicht ein einziges Mal als beschuldigter vor Gericht stand ;-)

    Ich merke schon alleine an deiner Art und Weise, wie sehr du Ladendetektive hast…naja wenn ich klauen würde und mich zeigt jemand deswegen an, wär mir das auch ziemlich peinlich ;-)
    Deine lächerlichen 178 cm sind in Gegensatz zu meinen 190 cm, ein WITZ. – klar, es kommt nicht auf die Größe an, sondern auf deine Fitness.
    Der letzte Junkie, der mir ne Spritze in den Arm rammen wollte, muss sein Essen immernoch durch einen Strohhalm schlürfen.
    Lappen – kommst hier an, und willst ehrlich arbeitende Leute bloß stellen…

    Vogel…macht aber spaß, zu sehen wie sehr du von Ladendetektiven angepisst pisst…xD

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    1. geh zurück in die Grundschule und lerne erstmal Lesen und Schreiben.

      Leute, die sowas schreiben haben häufig Minderwertigkeitskomplexe.

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    2. Lieber so genannter Dedektiv auf Grund deiner Texte bist genau du so einer der mit. seinen 1,90cm gewalttätigen Eindruck hinterlässt und auch genau so einen habe mit Vergnügen die nötigen Manieren bei gebracht also bitte sei nicht so vorlaut jeder findet seinen Meister mal auch du

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      1. Gem. § 127 StPO, dem sogenannten Jedermannsparagraph, hat eben der Jederamnn das Recht einen auf frischer Tat betroffenen Straftäter an Ort und Stelle bis zum Eintreffen der Polizei festzuhalten,das gilt auch für den Jedermann Ladendetektiv.

        Im übrigen ist natürlich ein Diebstahl bereits dann vollendet, wenn dem Eigentümer oder dessen Besitzdiener die Ausübung der tatsächlichen Sachherrschaft nicht mehr möglich ist.

        Will sagen, eine Person die die Ware, für das Verkaufspersonal nicht mehr sichtbar bei sich führt, hat rein formaljuristisch den Diebstahl bereits vollendet.

        Jedoch wird Dir jeder seriöse und gut geschulte Einzelhandelsdetektiv die Chance geben die Ware an der Kasse noch zu bezahlen und Dich erst dann ansprechen wenn Du den Kassen oder Ladenbereich verlassen hast.

        Ich habe selber Jura bis kurz vor dem ersten Staatsexamen studiert und mich dann. aus Gewissensgründen, gegen eine Tätigkeit als Anwalt entschieden.
        Das hatte aber nichts mit Ladendieben sondern mit Mandanten, die sich anderer, ungleich schwererer Delikte, schuldigt gemacht hatten, zu tun.
        Ich hatte zu diesem Zeitpunkt schon seit fünf Jahren in einer Kanzlei gearbeitet und musste erkennen was man alles verteidigen muss um am Markt überleben zu können.

        Parallel arbeite ich schon seit 15 Jahren als Einzelhandelsdetiektiv und kann nur bestätigen, dass jedder seriöse Anbieter einen engen Kontakt zur Polizei und STA pflegt.

        Die oben genannten Tricks greifen nicht und von Oberprolls habe ich mich noch nie einschuchtern lassen.
        Auch körperliche Auseinandersetzungen hatte ich noch nicht zu verbuchen.
        Denn selbst der größte Proll, Junkie oder sonstwede Agressor ließ sich bis dato durch Argumente zum Verharren bewegen.
        Und sollte das einmal doch nicht funktionireren bin ich zwar nur !75 cm groß aber breit wie ein Kleiderschrank und habe in der Zeit vor meiner Tätigkeit als Plattfuß in der Nachtgastronomie gearbeitet.

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