Das kann ja wohl nicht angehen. Dass die Kämpfer gegen das Radio des 21stenJahrhunderst (a.k.a. Filesharing) einfach so aufgeben. Weil sie in einem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren niemanden drankriegen, mangels Beweisen (siehe 11k2).
Daher erklärt der dänische Arm der IFPI, man werde eben gewichtigere Beweise beschaffen. In der Praxis bedeute das ein Beschlagnahmen privater Computer.
Lasst mich das kurz wiederholen: Weil ihr nicht genügend Beweise dafür habt, dass eine IP-Adresse jemandem eindeutig zuzuordnen wäre und diese Person deswegen des Raubmordkopierertums überführt ist, wollt ihr eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des fraglichen Computers erwirken? In der Hoffnung, die Beweise dort zu finden?
Könnt ihr vergessen, Leute. In Bayern vielleicht. Aber nicht in einem Rechtsstaat.
( via techdirt) (pic 11k2 cc by nc sa)
2 Kommentare
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Daher erklärt der dänische Arm der IFPI, man werde eben gewichtigere Beweise beschaffen.
Glaube ich kaum.
Daher erklärt der dänische Arm der IFPI, man werde eben gewichtigere Beweise schaffen.
Das schon eher.
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shice ich leb in Bayern
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