Das Frankfurter Amtsgericht hat entschieden, dass die berüchtigte Kanzlei Kornmeier nicht etwa im Auftrag von DigiProtect Fantasiekosten in Abmahnungen schreiben, sondern nur die real entstandenen berechnen darf.
Bisher arbeiten die Genannten mit pauschaler Bezahlung zusammen, was nach deutschem Recht nicht zulässig ist. Das Massenabmahnen dürfte sich in Zukunft also weit weniger lohnen.
(ag frankfurt PDF via gulli und andere) (pic monkeyc.net cc)
zumindst falls das Urteil rechtskräftig wird…
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