US-Gericht zerstört Märchen vom “Diebstahl geistigen Eigentums”

Diese Gerichtsentscheidung könnte die Wende im Streit um geistige Leistung und ihre Rahmenbedingungen bedeuten: Der 2nd Circuit Court of Appeals in New York entschied, dass der Programmierer Sergey Aleynikov durch das Herunterladen von Programmcode von den Servern seines ehemaligen Arbeitgebers Goldman Sachs keinen Diebstahl begangen habe.

Weil der Code nämlich auf den Servern noch vorhanden ist und Sergey durch das Runterladen keine “physische Kontrolle” über irgendetwas erlangte. Die drei Richter des Berufungsgerichtshofs wiesen ausserdem die allgemeine Interpretation zurück, irgendwelche Daten könnten Gegenstand eines Diebstahls sein, ausser Geld. Was mit Aleynikov nun konkret passieren wird, müssen die US-Gerichte formulieren, aber für die Definition von Begriffen wie “geistige Leistung“ und “geistiges Eigentum”, vor allem im Zusammenhang mit dem alten Rechtsbegriff “Diebstahl” ist die Entscheidung grundlegend. Wie jedes Kind verstehen kann, liegt kein Diebstahl vor, solange das Original noch an seinem Platz ist. Ob es einen Anspruch auf Vergütung bei nicht explizit erlaubter, nicht kommerzieller Nutzung gibt, und wie die Höhe dieser Vergütung ermittelt werden soll, muss erst noch festgestellt werden. Der dazu notwendige gesellschaftliche Prozess ist glücklicherweise bereits im Gang. wired

16 Gedanken zu „US-Gericht zerstört Märchen vom “Diebstahl geistigen Eigentums”

  1. Wie du selbst schon festgestellt hattest, gibt es kein „Recht auf” Vergütung. Man muss sich verkaufen. Man kann nicht einfach dasitzen, und erwarten Geld zu bekommen. Wär ja noch schöner.

    Und wer das Ergebnis seiner Leistung, egal ob Information oder Materie/Energie, an alle Welt verteilt, der kriegt sich natürlich nicht mehr verkauft. Aus dem gleichen Grund, warum niemand jemanden heiratet, die/der mit jedem ins Bett geht. Werverlust level = OVER 9000! ^^

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  2. Ok dinglicher Diebstahl ist es nicht aber wie ist es dann zu werten?

    Viele von uns sind Programmierer/Entwickler und können sich folgendes Szenario vorstellen:

    Ich entwickle auf eigene Rechnung ein Programm (Tool, Spiel, egal). Irgendwann bin ich fertig und will das dann auch verkaufen.
    Wie’s der Teufel so will hat sich aber jamand irgendwie kurz vor knapp den Code kopiert und bietet das nun (auch) an.

    Offensichtlich begeht der Knilch ein Unrecht – aber welches wäre es dann? Betrug?
    Doch Diebstahl? Geklaut hat er ja was – wenn nicht den Code, dann zumindest meinen gerechten Lohn für die Arbeit…

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    1. Wie immer: Kommerzielle vs Private Verwendung. Im ersteren Fall ist es ein juristisches Problem. Sergey hatte die Daten nur zuhause = privat.

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      1. Das ist mir schon klar. Ich wollte ja uch explizit wissen wie Du den Vorgang des Aneignens und später unberechtigten verwertens nennen würdest.

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        1. Nachdem ein Aneignen im eigentlichen Sinn wohl nicht vorlag, hätte nur die kommerzielle Verwertung ein Problem werden können.

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          1. Ok – ich denke Du weißt eigentlich worauf ich hinaus will…
            Rechtlich unterschieden wird ja soweit ich weiß Eigentum und Besitz. Der „Dieb“ hat nun den Code meines Programms unerlaubt (von mir) in seinen Besitz gebracht. Er hat etwas, das er vorher nicht hatte und das durch die Arbeit, die ich vorher reingesteckt habe auch einen inhärenten Wert hat.
            Nun versilbert er das. Was kreide ich ihm an? „Unberechtigtes verwerten“ von etwas, das er nicht klauen konnte weil es mangels Dinglichkeit nicht gestohlen werden konnte?

            Würde mich freuen, wenn Du mir weniger ausweichen und statt dessen sagen würdest wie „das juristische Problem“ Deiner Meinung nach heißen sollte.

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  3. Sorry aber das ist eine sehr eigene Interpretation des Urteils. Sie habe das Urteil aufgehoben weil es kein entsprechendes Gesetz dazu gab und das Urteil auf dem „National Stolen Property Act“ beruhte, was sachlich falsch war.

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      1. Das erinnert mich an einen Fall von vor rund vierzig Jahren. Da hat ein ehemaliger Mitarbeiter bei der Kündigung die kompletten Quelltexte eines CRM-Systems geklont und damit eine eigene Firma gegründet. Das angerufene Gericht fand das damals ganz in Ordnung.

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  4. Ein illegaler Download ist, oh Wunder, kein Diebstahl im juristischen Sinne, sonder, und jetzt haltet euch Fest, ein illegaler Download. Die meisten Leute meinen „illegale Kopie“ wenn sie Diebstahl oder Raubkopie sagen. Und eine Straftat hat er vermutlich trotzdem begangen, da er gegen seinen Arbeitsvertrag verstoßen hat.

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  5. Die manipulative Kraft der Sprache beherrscht unsere Debatten, im Subtext geht es um die Existenzberechtigung des Urheberrechts. Sein oder Nichtsein geistigen Eigentums – diese Infragestellung überschattet ernsthafte Überlegungen zu kleinteiligen, notwendigen Urheberrechtsreformen. Stereotype Verbalangriffe aufs Urheberrecht werden im Internet durch die teilweise anonyme Masse verbreitet. Aber Behauptungen gelangen auch durch beständiges Wiederholen nicht zu Wahrhaftigkeit.

    Eine der Thesen lautet, durch die „Exklusivität der Nutzungsrechte“ würde die Teilhabe an Informationen behindert. Exklusiver Schutz künstlerischer Inhalte ist eine Ausnahme, nicht die Regel – im Unterschied zu materiellen Gütern: Jedes analoge Geschäft verwaltet exklusive Nutzungsrechte auf sein Warenangebot. Und wer dem analogen Laden exklusive Nutzungsrechte an einem Gegenstand entziehen möchte, muss dafür bezahlen. Diese Parallele kommt schlecht an bei jenen, die materielle Güter nicht mit geistigen Schöpfungen gleichgesetzt sehen möchten. Die Initialzündung aller menschlichen Erfindungen – vom Küchenstuhl bis zur Oper – ist die kreative Idee.

    Eine Idee allein begründet kein Schutzrecht, notwendige Voraussetzung ist deren Verkörperung. Ab einer bestimmten Schöpfungshöhe wird die Verkörperung künstlerischer Ideen urheberrechtlich relevant. Nur weil man einen Song nicht essen und nicht materiell „ge-brauchen“ kann, ist er trotzdem nicht umsonst zu haben! Und warum sollten Erben von Urhebern nicht von Tantiemen profitieren, den Erben eines Hauses wiederum Mieteinnahmen zustehen?!

    Reflexartig wird auf derartige Einwände, inspiriert auch durch den Fall „Axolotl Roadkill“, geistiges „Eigentum“ an sich in Frage gestellt. Denn, so wird argumentiert, was ist schon Kunst, wenn – Mozart über van Gogh bis hin zu den „Prosumern“ belegen es schließlich – die künstlerische Idee auf einer bereits bestehenden aufbaut. Künstlerische Originalität ist ausschlaggebend für die im Urheberrecht vorgesehene Schöpfungshöhe, das Zitatrecht steht dieser nicht entgegen. Und überhaupt: Warum muss ich dann für den neuen Kühlschrank bezahlen, wo der doch in seiner Funktions-Idee auf dem alten aufbaut?! Ach so – da geht’s um die Produktions-und Materialkosten, auch der Firmenname kostet?

    Damit gebe ich mich nicht zufrieden: Die Verkörperung meiner musikalischen Ideen ist finanziell aufwendig. Der teuerste Gegenstand in meiner Wohnung ist ein Flügel, ohne jahrelangen Klavierunterricht wären meine pianistischen Fähigkeiten nicht vorhanden, laufende Kosten betreffen Noten, und um eine annähernd gute Klangqualität meines Klavierspiels als „immateriellen File“ zu sichern, müsste ich einiges investieren – angefangen bei der Arbeit des Tonmeisters.

    Die selbsterklärten Hüter der digitalen Welt wenden ein, das Internet sei doch gerade für die Produktions- und Vertriebswege eine Errungenschaft, und meinen, darin große Chancen für die Urheber zu sehen, nach dem Motto: „In Zukunft ist da kein Produzent mehr, der euer Geld abgrast, kein Verwerter, der sich maßlos auf eure Kosten bereichert.“ Ganz so einfach ist die Gemengelage nicht.

    Das Internet kann keinen Verleger und Investor, keinen Tonmeister und Produzenten ersetzen. Es hat keinen Intellekt, keine Fantasie, keinen künstlerischen Instinkt, keine Managementqualitäten. Das Internet ist ein Medium und kein Partner für Urheberinnen und Interpretinnen. Die Form der Vermittlung erschafft keine Inhalte und ersetzt nicht deren Vertrieb und Vermarktung. Dass große Internetkonzerne irgendwann die Rolle der Verleger und des Vertriebs übernehmen könnten, evoziert eine traurige Vision monopolisierten Mainstream-Angebots.

    Schuld an der momentanen Situation sind in den Augen vieler Netzaktivisten die mittlerweile einheitlich zum Dämon erklärten „Verwerter“, die zwar nichts zeitgemäß Netzaffines zustande bringen, aber immerhin Sven Regener und andere Urheber in ihrem Sinne zu instrumentalisieren scheinen. Auffallend inflationär wird in letzter Zeit ein Vorwurf erhoben, der alle Kontroversen im Keim erstickt: der Vorwurf des „Verwerterlobbyismus“ – eine sichere Methode, Leute mundtot zu machen und unbequeme Meinungen nicht gelten zu lassen.

    Die gesamte Urheberrechtsdebatte leidet unter gefährlichem Halbwissen und Unkenntnis. Wer Acta als hauptsächlich von Verwertern ausgehandeltes Übereinkommen kritisiert, darf nicht zulassen, dass sich überwiegend „Kultur-Konsumenten“ weitreichende Entscheidungen anmaßen über das Schicksal des Urheberrechts, während die Protagonisten – die Schöpfer der Inhalte – Angst haben müssen, ihre Fans zu verlieren, wenn sie auf den Diskurs öffentlich Einfluss nehmen. Im Unterschied zu einigen, die Inhalte konsumieren, wissen Urheber und Interpreten, wie künstlerische Werke entstehen. Durch ihre schöpferische Arbeit nämlich und durch Kooperationen. „Die“ Verwerterindustrie gibt es nicht. Kleine unabhängige Labels stehen im Schatten der großen Verwerter. Es ist wie überall unter suboptimalen Rahmenbedingungen: Kleine Betriebe sterben zuerst und machen Platz für Monopole.

    Populismus und demagogische Panikmache wie beim Anonymous-Video zu Acta gefährden die differenzierte Auseinandersetzung: Eine im Internet generierte Masse auf der Seite „kriminalisierter“ Nutzer wird ausgespielt gegen die „von Lobbyisten geförderten“ Urheber. Diese Entwicklung beruht nicht nur auf medialer Erhöhung, sondern auf Missständen. Eine der Ursachen ist das von einigen praktizierte Abmahnunwesen als parasitäres Geschäftsmodell, das nicht nur das Urheberrecht, sondern auch den Berufsstand von Anwälten nachhaltig beschädigt. Jenes Abmahnunwesen durch radikale Schutzfristverkürzungen aus der Welt zu schaffen, wäre jedoch wie ein Napalm-Einsatz auf unsere kulturelle Landschaft.

    Auch die Idee einer Entkopplung von Persönlichkeitsrechten und ökonomischen Rechten im Urheberrecht hinkt: Das persönliche Recht am geistigen Eigentum ist ein Menschenrecht und in internationalen Verträgen verankert – das Recht auf angemessene Vergütung ist untrennbar verbunden mit dem Recht vor Entstellung und Missbrauch geistigen Eigentums. Ökonomische und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche sind gleichberechtigt durch Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen begründet. Bertolt Brecht, der in den 30er Jahren selbst einen Filmprozess verloren hat, kam zu dem Schluss: „Wo die wirtschaftliche Macht ist, verliert der Urheber.“

    Diese Erkenntnis ist heute noch aktuell. Nicht nur illegales Filesharing oder „Raubkopien“ – ein Unwort der „Urheberrechtsseite“ – tragen zur prekären Situation von Künstlern und Musikern bei, sondern auch unfaire Verträge. Urheber benötigen eine bessere Verhandlungsposition, das Urhebervertragsrecht muss dringend reformiert werden. Auch Kreative, die im Bereich Mash-up durch Zusammenschnitte bestehender Werke Neues erschaffen wollen, sollen diese Möglichkeit weitgehend unkompliziert erhalten – soweit der Urheber damit einverstanden ist. Entsprechende rechtliche Weichenstellungen sind zwar aufwendig für die Politik, jedoch bedeutend langweiliger, als eine kulturelle Revolution im Zeitalter des digitalen Wandels auszurufen.

    Die digitalen Herausforderungen sind zu komplex für radikale Lösungen. Den Existenzängsten vieler Urheber von Piratenseite damit zu begegnen, auch William Shakespeare hätte Angst vor dem Buchdruck gehabt, spricht nicht gegen, sondern für das Urheberrecht. Es entstand als eine der Reaktionen auf die neuen Vervielfältigungsmöglichkeiten des Buchdrucks. Damals wurde erkannt, dass größere Verbreitungswege mit neuen Anreizen für die geistigen Schöpfer verbunden sein müssen.

    Die gleichen Konsequenzen sind auch heute dringend notwendig: Musiker, Autoren und Künstler sind in den meisten Fällen die Schwächsten in der Verwertungskette der Kreativwirtschaft. Ihre Rechte müssen gestärkt werden. Die Lösung liegt nicht im unflätigen Gegeneinanderausspielen von Interessen, sondern in der Erkenntnis, dass diese sich nicht zwingend widersprechen. Die schweigende Mehrheit darf die Deutungshoheit beim Urheberrecht nicht dem Shitstorm überlassen. Liebe Urheber, Künstler und Kreative, wehrt euch gegen politische und gesellschaftliche Kräfte, die euch ausbeuten und eure Rechte kapern wollen! Seid laut und mutig, mischt euch ein! Nur wer laut ist, wird nicht übergangen:

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  6. Die manipulative Kraft der Sprache beherrscht unsere Debatten, im Subtext geht es um die Existenzberechtigung des Urheberrechts. Sein oder Nichtsein geistigen Eigentums – diese Infragestellung überschattet ernsthafte Überlegungen zu kleinteiligen, notwendigen Urheberrechtsreformen. Stereotype Verbalangriffe aufs Urheberrecht werden im Internet durch die teilweise anonyme Masse verbreitet. Aber Behauptungen gelangen auch durch beständiges Wiederholen nicht zu Wahrhaftigkeit.

    Eine der Thesen lautet, durch die „Exklusivität der Nutzungsrechte“ würde die Teilhabe an Informationen behindert. Exklusiver Schutz künstlerischer Inhalte ist eine Ausnahme, nicht die Regel – im Unterschied zu materiellen Gütern: Jedes analoge Geschäft verwaltet exklusive Nutzungsrechte auf sein Warenangebot. Und wer dem analogen Laden exklusive Nutzungsrechte an einem Gegenstand entziehen möchte, muss dafür bezahlen. Diese Parallele kommt schlecht an bei jenen, die materielle Güter nicht mit geistigen Schöpfungen gleichgesetzt sehen möchten. Die Initialzündung aller menschlichen Erfindungen – vom Küchenstuhl bis zur Oper – ist die kreative Idee.

    Eine Idee allein begründet kein Schutzrecht, notwendige Voraussetzung ist deren Verkörperung. Ab einer bestimmten Schöpfungshöhe wird die Verkörperung künstlerischer Ideen urheberrechtlich relevant. Nur weil man einen Song nicht essen und nicht materiell „ge-brauchen“ kann, ist er trotzdem nicht umsonst zu haben! Und warum sollten Erben von Urhebern nicht von Tantiemen profitieren, den Erben eines Hauses wiederum Mieteinnahmen zustehen?!

    Reflexartig wird auf derartige Einwände, inspiriert auch durch den Fall „Axolotl Roadkill“, geistiges „Eigentum“ an sich in Frage gestellt. Denn, so wird argumentiert, was ist schon Kunst, wenn – Mozart über van Gogh bis hin zu den „Prosumern“ belegen es schließlich – die künstlerische Idee auf einer bereits bestehenden aufbaut. Künstlerische Originalität ist ausschlaggebend für die im Urheberrecht vorgesehene Schöpfungshöhe, das Zitatrecht steht dieser nicht entgegen. Und überhaupt: Warum muss ich dann für den neuen Kühlschrank bezahlen, wo der doch in seiner Funktions-Idee auf dem alten aufbaut?! Ach so – da geht’s um die Produktions-und Materialkosten, auch der Firmenname kostet?

    Damit gebe ich mich nicht zufrieden: Die Verkörperung meiner musikalischen Ideen ist finanziell aufwendig. Der teuerste Gegenstand in meiner Wohnung ist ein Flügel, ohne jahrelangen Klavierunterricht wären meine pianistischen Fähigkeiten nicht vorhanden, laufende Kosten betreffen Noten, und um eine annähernd gute Klangqualität meines Klavierspiels als „immateriellen File“ zu sichern, müsste ich einiges investieren – angefangen bei der Arbeit des Tonmeisters.

    Die selbsterklärten Hüter der digitalen Welt wenden ein, das Internet sei doch gerade für die Produktions- und Vertriebswege eine Errungenschaft, und meinen, darin große Chancen für die Urheber zu sehen, nach dem Motto: „In Zukunft ist da kein Produzent mehr, der euer Geld abgrast, kein Verwerter, der sich maßlos auf eure Kosten bereichert.“ Ganz so einfach ist die Gemengelage nicht.

    Das Internet kann keinen Verleger und Investor, keinen Tonmeister und Produzenten ersetzen. Es hat keinen Intellekt, keine Fantasie, keinen künstlerischen Instinkt, keine Managementqualitäten. Das Internet ist ein Medium und kein Partner für Urheberinnen und Interpretinnen. Die Form der Vermittlung erschafft keine Inhalte und ersetzt nicht deren Vertrieb und Vermarktung. Dass große Internetkonzerne irgendwann die Rolle der Verleger und des Vertriebs übernehmen könnten, evoziert eine traurige Vision monopolisierten Mainstream-Angebots.

    Schuld an der momentanen Situation sind in den Augen vieler Netzaktivisten die mittlerweile einheitlich zum Dämon erklärten „Verwerter“, die zwar nichts zeitgemäß Netzaffines zustande bringen, aber immerhin Sven Regener und andere Urheber in ihrem Sinne zu instrumentalisieren scheinen. Auffallend inflationär wird in letzter Zeit ein Vorwurf erhoben, der alle Kontroversen im Keim erstickt: der Vorwurf des „Verwerterlobbyismus“ – eine sichere Methode, Leute mundtot zu machen und unbequeme Meinungen nicht gelten zu lassen.

    Die gesamte Urheberrechtsdebatte leidet unter gefährlichem Halbwissen und Unkenntnis. Wer Acta als hauptsächlich von Verwertern ausgehandeltes Übereinkommen kritisiert, darf nicht zulassen, dass sich überwiegend „Kultur-Konsumenten“ weitreichende Entscheidungen anmaßen über das Schicksal des Urheberrechts, während die Protagonisten – die Schöpfer der Inhalte – Angst haben müssen, ihre Fans zu verlieren, wenn sie auf den Diskurs öffentlich Einfluss nehmen. Im Unterschied zu einigen, die Inhalte konsumieren, wissen Urheber und Interpreten, wie künstlerische Werke entstehen. Durch ihre schöpferische Arbeit nämlich und durch Kooperationen. „Die“ Verwerterindustrie gibt es nicht. Kleine unabhängige Labels stehen im Schatten der großen Verwerter. Es ist wie überall unter suboptimalen Rahmenbedingungen: Kleine Betriebe sterben zuerst und machen Platz für Monopole.

    Populismus und demagogische Panikmache wie beim Anonymous-Video zu Acta gefährden die differenzierte Auseinandersetzung: Eine im Internet generierte Masse auf der Seite „kriminalisierter“ Nutzer wird ausgespielt gegen die „von Lobbyisten geförderten“ Urheber. Diese Entwicklung beruht nicht nur auf medialer Erhöhung, sondern auf Missständen. Eine der Ursachen ist das von einigen praktizierte Abmahnunwesen als parasitäres Geschäftsmodell, das nicht nur das Urheberrecht, sondern auch den Berufsstand von Anwälten nachhaltig beschädigt. Jenes Abmahnunwesen durch radikale Schutzfristverkürzungen aus der Welt zu schaffen, wäre jedoch wie ein Napalm-Einsatz auf unsere kulturelle Landschaft.

    Auch die Idee einer Entkopplung von Persönlichkeitsrechten und ökonomischen Rechten im Urheberrecht hinkt: Das persönliche Recht am geistigen Eigentum ist ein Menschenrecht und in internationalen Verträgen verankert – das Recht auf angemessene Vergütung ist untrennbar verbunden mit dem Recht vor Entstellung und Missbrauch geistigen Eigentums. Ökonomische und persönlichkeitsrechtliche Ansprüche sind gleichberechtigt durch Artikel 27 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen begründet. Bertolt Brecht, der in den 30er Jahren selbst einen Filmprozess verloren hat, kam zu dem Schluss: „Wo die wirtschaftliche Macht ist, verliert der Urheber.“

    Diese Erkenntnis ist heute noch aktuell. Nicht nur illegales Filesharing oder „Raubkopien“ – ein Unwort der „Urheberrechtsseite“ – tragen zur prekären Situation von Künstlern und Musikern bei, sondern auch unfaire Verträge. Urheber benötigen eine bessere Verhandlungsposition, das Urhebervertragsrecht muss dringend reformiert werden. Auch Kreative, die im Bereich Mash-up durch Zusammenschnitte bestehender Werke Neues erschaffen wollen, sollen diese Möglichkeit weitgehend unkompliziert erhalten – soweit der Urheber damit einverstanden ist. Entsprechende rechtliche Weichenstellungen sind zwar aufwendig für die Politik, jedoch bedeutend langweiliger, als eine kulturelle Revolution im Zeitalter des digitalen Wandels auszurufen.

    Die digitalen Herausforderungen sind zu komplex für radikale Lösungen. Den Existenzängsten vieler Urheber von Piratenseite damit zu begegnen, auch William Shakespeare hätte Angst vor dem Buchdruck gehabt, spricht nicht gegen, sondern für das Urheberrecht. Es entstand als eine der Reaktionen auf die neuen Vervielfältigungsmöglichkeiten des Buchdrucks. Damals wurde erkannt, dass größere Verbreitungswege mit neuen Anreizen für die geistigen Schöpfer verbunden sein müssen.

    Die gleichen Konsequenzen sind auch heute dringend notwendig: Musiker, Autoren und Künstler sind in den meisten Fällen die Schwächsten in der Verwertungskette der Kreativwirtschaft. Ihre Rechte müssen gestärkt werden. Die Lösung liegt nicht im unflätigen Gegeneinanderausspielen von Interessen, sondern in der Erkenntnis, dass diese sich nicht zwingend widersprechen. Die schweigende Mehrheit darf die Deutungshoheit beim Urheberrecht nicht dem Shitstorm überlassen. Liebe Urheber, Künstler und Kreative, wehrt euch gegen politische und gesellschaftliche Kräfte, die euch ausbeuten und eure Rechte kapern wollen! Seid laut und mutig, mischt euch ein! Nur wer laut ist, wird nicht übergangen.

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  7. Das Problem ist weder der Mensch noch das Produkt als vielmehr das Geld das alle wollen und möglichst immer mehr davon. Und Menschen welche selber keine Kreativität haben zumindest an der Kreativität anderer mitverdienen wollen und somit vielen Kreativen, Verständnis wenigstens vorspielen.

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