Der Copyright-Krieg gegen den Filehoster Megaupload könnte ebenso schnell vorbei sein, wie er angefangen hat. Der mit dem Fall betraute ehrenwerte US-Richter O’Grady stellte nämlich fest, dass nach US-Recht ein Verfahren nicht eröffnet werden kann, bevor nicht die Anklageschrift zugestellt wurde. Anders als bei natürlichen Personen kann nach demselben US-Recht eine Anklage nicht an Firmen ausserhalb der USA zugestellt werden. Der Richter sieht daher keine Möglichkeit, ein Verfahren gegen Megaupload zu beginnen.
Was bedeuten könnte, dass die Firma denmächst wieder ans Netz geht. Mega-Gründer Kim “Dotcom” Schmitz spricht inzwischen von “Korruption auf höchster politischer Ebene, die den Interessen der Copyrightmaximalisten in Hollywood dient”. Da dürfte Kim, so unsympathisch man ihn vielleicht finden mag, recht haben. torrentfreak, torrentfreak, via fefe
Und dann hat er wahrscheinlich noch die Möglichkeit, Haftentschädigung einzuklagen. Touché!
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Prima.
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The WIN is strong. :D
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hm – alle mal die Hand heben, die glauben, dass die schon noch einen Weg finden werden Herrn Schmitz ans Bein zu pinkeln?
Al Capone haben sie auch wegen Steuerhinterziehung dran genommen und nicht wegen Mord etc…
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Jup, bei Megaupload konnte man sicher mal ein islamisches oder christliches Terrorvideo runterladen. Auf nach Guantanamo!
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