Bis zu einem Grenzwert, analog zum Alkoholeinfluss. Im US-Bundesstaat Michigan hat das Höchste Gericht des Staates entschieden, dass geringste Spuren von Tetrahydrocannabinol im Blut keine Fahruntüchtigkeit bedeuten.
Zuvor hatte ein Bezirksgericht geurteilt, dass erst diese ab einem Wert von 50 Nanogramm THC pro Milliliter Blut einsetzt. Bei einem Autofahrer waren 10 Nanogramm festgestellt worden, er klagte damit erfolgreich gegen die “Zero-Tolerance”-Politik des Bundesstaates, der zuvor bereits privaten Cannabisgenuss zu “medizinischen Zwecken” legalisiert hatte. Diese höchstrichterliche Entscheidung dürfte den Weg zu einer Legalisierung von bisher verbotenen Genussmitteln weiter ebnen.
5 Kommentare
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das ist doch eine ganz logische konsequenz. das wird aber nicht speziell nur wegen dem natürlichen hanf gemacht sondern eher deswegen weil es inzwischen auch „ganz normale“ medikamente hergestellt werden die THC spuren enthalten können.
das mit dem alkohol ist doch praktisch das ganz genau gleiche. mitunter läßt sich ja gerade deswegen auch fast nirgends die ausnahmslose NULL PROMILLE grenze durchsetzen.
hier würde ich der einfachheit halber aber mal spekulieren das in diesem fall die pharma-lobby – wenn auch nicht offen – ganz groß grüßen lässt.
noch eines. das ist so gut wie eine legalisierung für diesen grenzwert. in den USA, im gegensatz zu uns, ist solch ein urteil sozusagen ein präsedenzfall/urteil.
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[…] […]
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Hmm… ein bischen „sehr optimistisch“ dieser Artikel hier. Deswegen auch die Überschrift vom original Artikel „Cannabis und Autofahren nicht unbedingt legal in Michigan“ – siehe „But that was the ruling of a single court. The problem for the Michigan Supreme Court justices was that the state of Michigan hasn’t explicitly identified the threshold for being under the influence marijuana,“
Eine Taube macht noch lange keinen Frühling!
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50 nanogram :P in rellation zu dem deutschen grenzwert 1-2 nanogram o.O
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einfach krimminell wie hier mit hilfe des fs in deutschland menschen diskriminiert werden!
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