Das Oberlandesgericht München hat ein Urteil gefällt, das den Missbrauch des Urheberrechts unter dem Label „Störerhaftung“ und damit den Grossteil der Abmahnwelle und der überzogenen Ansprüche gegen Filehoster beenden könnte. Und alles wegen Karl Valentin.
Dessen Enkelin Anneliese Kühn verwaltet die Urheberrechte, nach geltenden Schutzfristen noch bis Ende 2023. Sie fand im Online-Angebot von Amazon ein Buch mit einem Auszug aus dem „Buchbinder Wanninger“ Sketch ihres Grossvaters und verklagte den Internetbuchladen, verlor aber nun in zweiter Instanz. Und jetzt wirds interessant: „Solange er’s nicht weiß, haftet er nicht“, nahm Richter Zwirlein den Konzern in Schutz. Dem man auch nicht zumuten könne, dass er alle seine Bücher auf Urheberrechtsverletzungen überprüfen solle – was bei Ebooks ja technisch zumindest möglich wäre. Heisst dass, auch Rapidshare ist jetzt frei? Und die Pirate Bay? Oder Movie4k und Kinox? Nein? Wo ist dann die Trennlinie? Eines ist klar: Der brave Richter Zwirlein hat da in bestem Bemühen, der Rechtspflege zu dienen, eine Pandorabüchse aufgemacht. Die Sache geht jetzt vor den Bundesgerichtshof in Karlsruhe.
süddeutsche, pic liborius cc by nc, Street Art Künstler unbekannt
Ehm, es geht da doch darum das Amazon (aka Buchhändler) nicht der Verleger/Verfasser dieser (E)-Bücher ist, sondern nur ein Händler wie jeder andere Buchladen auch?
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Richtig, aber wenn du bisher eine CD per Ebay verkauft hast, auf der Songs nicht sauber lizenziert waren, konntest du als Mitstörer teuer abgemahnt werden. Das wackelt jetzt. Und noch so einiges.
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Ah, okay.
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Oh mei! Rumkugeln moecht‘ ich da doch auch gern mal.
Aber das wird mir die iebe Erbin wohl nicht erlauben – nicht in ihrem Laden
Aber: wird der Valentin (mit F gesprochen, ich sag‘ ja auch nicht Water) denn erst 2023 seit 50 Jahren tot sein?
Das haut mich doch geich um – ich muss mich setzen:
Hier ist ja eine Deutsche Bank (nur fuer Arier).
Hab‘ ich jezt Copyright verletzt?
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Bei aller Freude über dieses Urteil, was ich auch nachvollziehen kann, finde ich doch dieses Urteil als äußerst bedenklich, denn einem hier wurde nur ein Urteil gefällt. Aber eines, was einen Konzern, also dem Finzanzstärkeren der beiden Kontrahenten, mehr Rechte zu billigt, als einer Privatperson.
“Solange er’s nicht weiß, haftet er nicht”
Also, so lange der Konzern von Nichts weiß, ist er fein raus, er braucht nichts zu überprüfen, aber eine Privatperson ist dazu verpflichtet. Vom finanziellen Aspekt ist doch eher der Konzern in der Lage, die Rechte zu überprüfen, aber nicht eine Privatperson.
Hier seh ich doch eindeutige Parallelen, denn in allen mir bekannten Fällen von (Unterhaltungs-)Konzern gegen Privatperson, verliert die Privatperson, also der finanziell schwächere Kontrahent.
Noch dazu ist das Urheberrecht so gestaltet, daß es die Produzenten und Konsumenten massiv benachteiligt und nur die Konzerne, welche zwischen den Beiden stehen, bevorteilt.
Ich kann mich dem Eindruck nicht erwehren, daß diese (Urheber-)Gesetze nur der Legalisierung eines großen Raubzuges der Konzerne dienen, und die Gerichte diesen auch noch nach Kräften unterstützen…
…obwohl ich in diesem Fall der Meinung bin, daß so etwas nur dazu dient Karl Valentin so schnell, wie nur möglich in Vergessenheit geraten zu lassen.
Nihilus
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