Die Farce um das sogenannte Spottgedicht Böhmermanns, das sich eigentlich mit den Grenzen von Kunstfreiheit in Deutschland beschäftigt und weniger mit den sexuellen Vorlieben des türkischen Staatschefs und heimlichen osmanischen Kalifen beschäftigt, trotzdem aber eine Staatsaffäre generierte, wird ausserhalb von Europa mit zunehmenender Verwunderung betrachtet. Oder eben wie hier als Cartoon dargestellt. tomthedancingbug via boingboing
7 Kommentare
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Mal abgesehen davon, dass ich die Reaktion unserer Bundesregierung ausgesprochen dämlich fand: bin ich der einzige, der tatsächlich der Meinung ist, dass Artikel 1 GG auch für Erdogan gilt und dieses Gedicht unter diesem Gesichtspunkt echt nicht hätte sein müssen? Politische Kritik und Satire kann man auch anbringen, ohne jemanden auf diese Weise zu beleidigen – Stichwort „Erdioi- Erdiwo – Erdogan“.
Für mich ist Böhmermann kein Held, er wird nur gerade durch die Dummheit unserer Regierung und Erdogans (der für mich wohlgemerkt nix anderes ist als ein Wannabe-Diktator!) dazu gemacht.
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ich bin zum bspl. der ansicht das die menschnrechte für alle menschen gültig sind.
Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte
Resolution 217 A (III) vom 10.12.1948
https://www.amnesty.de/alle-30-artikel-der-allgemeinen-erklaerung-der-menschenrechte
AUCH FÜR DIE KURDEN welche
der ziegen-, schaf-, esel-, kamel- und kinderficker ERDOWAHN
verfolgen, einkerkern, foltern, ermorden, in maßen abschlachten und von bomben zerfetzen lässt nur und ausschließlich deshalb weil es sich um KURDEN handelt.
tja aber, es scheint halt nicht jeder das zu bekommen was ihm oder ihr von rechts wegen zusteht.
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Dass Erdogan aus den genannten Gründen ein Aloch ist, steht für mich auch nicht zur Debatte.
Dass er aber das Recht hat, dass man ihn nicht als Kinderficker oder ähnliches bezeichnet, aus welchen Gründen auch immer (Ausnahme objektive Beschreibung einer Tat), genauso wie irgendjemand anders auch (was wäre den los, wenn das Gedicht z.B. über Sarah Wagenknecht gehalten worden wäre wegen ihrer politischen Ansichten?), das scheinen viele Menschen zu vergessen. Würde ein AfDler das Ding rezitieren als Rundumschlag gegen Asylsuchende, wir würden uns (zurecht!) vor Lichterketten nicht mehr zu retten wissen.
Was uns von der Türkei unterscheiden sollte ist, dass unser Recht für alle gleich gilt, auch für die, die wir nicht mögen.
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[…] bin ich der einzige, der tatsächlich der Meinung ist, dass Artikel 1 GG auch für Erdogan gilt und dieses Gedicht unter diesem Gesichtspunkt echt nicht hätte sein müssen?[…]
In Kürze – Hm, ja, glaub schon…
Etwas länger – Es geht nicht um das Gedicht. Das ist Mittel zum Zweck. Aber mit einem „Handstreich“ sowohl den anachronistischen §103 lächerlich zu machen, als auch die Gefahr der unreflektierten Zusammenarbeit mit einem immer erratischer agierenden türkischen Präsidenten plastisch zu machen, sehe ich als eine großartige Leistung.
In meinen Augen ist das der Ritterschlag für jeden medial Wirkenden. Sei es nun Enthüllungsjournalist oder Satiriker.
m2c
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Ich glaube ganz ehrlich nicht, dass Böhmermann mit dieser Subtilität gearbeitet hat. Er wollte einfach über Erdogan und seinen versuchten Zensurumgang mit Satire umgehen. Dies halte ich für angemessen und tatsächlich auch positiv, nur das Mittel finde ich nicht akzeptabel.
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Meine französischen Freunde schütteln über die Affaire Böhmermann nur den Kopf. Mir geht es nicht anders. Das Gedicht war nicht gerade geschmackvoll, aber dem solch eine Wichtigkeit beizumessen, finde ich völlig unangebracht.
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Meine französischen Freunde finden die „Affaire“ um Böhmermann höchst lächerlich, wie ich auch. Das Gedicht ließ an Geschmack zu
wünschen übrig, aber deshalb solche einen Zirkus zu veranstalten,ist einfach doch absurd.
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