Wikileaks hat vor einer knappen Stunde bekannt gegeben, dass Schweden die Anklage gegen Julian Assange fallenlässt. Keine Ermittlungen mehr wegen eines Vorwurfs der „Vergewaltigung dritten Grades“, eine Ex von Assange hatte angegeben, er hätte eines nachts ohne Kondom mit ihr geschlafen, obwohl das so nicht mit ihr besprochen gewesen wäre. Ist ja grundsätzlich auch nicht ok, sowas zu machen, aber selbst der reine Vorwurf ist damit vom Tisch. Update: Die britische Regierung stellt sich quer.
Die britische Regierung muss sich nun entscheiden (und bekommt „as we speak“ bestimmt bereits diplomatische Anfragen dazu) ob sie den Wikileaks-Sprecher künftig ohne gesetzliche Grundlage und nur aufgrund einer inoffiziellen Auslieferungsforderung der US-Regierung festhalten möächte, oder ob Julian in Kürze wieder als freier Mann dort hin reisen möchte, wo immer er will. Stay tuned, sag ich mal, das wird erst noch interessant.
Update: Wikileaks meldet gerade, die britische Regierung halte daran fest, dass man Assange verhaften wolle, falls er die equadorianische Borschaft in London verlässt, weigert sich aber, zuzugeben, ob man ein Auslieferungsgesuch der USA vorliegen hätte. Weitere Updates: Wikileak auf Twitter
Presse: heise, zeit, spon, pic: Botschaft Equador cc by sa
Fritz, dies ganze Vergewaltigungscampagne war doch von Anfang an erstunken und erlogen.Dem wollte man einfach eine reinwürgen.
Verstehe nicht, dass Du sowas glaubst., wo Du doch sonst immer weist, wo’s lang geht und meinst, andere auf den richtigen Weg bringen zu müssen.
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Schau: Das sind die offiziellen Fakten, und um die geht es im Fall Assange. Dass wir irgendetwas besser wissen, nützt uns auch hier einfach einen Scheiss. Selbst wenn die Anklagen erfunden waren, bildeten sie die Grundlage für Julians Verfolgung. Jetzt sind die Vorwürfe weg, und die pure staatliche Willkür des US-Militärstaats bleibt übrig.
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Die Frage ist ja eben:
Was bedeutet das „so nicht abgesprochen“?
Es laege bei der Frau, ihre Wuensche vorzubringen.
Wenn das nicht vorliegt, kann allgemeine Aktionsform angenommen werden.
Was auch etwas auffaellt, ist die Erstellung der „Klage“ Monate spaeter – da stimmt dann was nicht!
Und die Briten?
In England und Wales (das ist der Rechtsbezirk) waere die beklagte Handlung so kein Vergehen.
Damit waere aber auch keine Festnahme und Auslieferung rechtlich.
Da ist also was faul im Hintergrund – und die Vermutung von Uncle Sam nicht zu abwegig.
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Ich seh schon, du hattest noch nie Sex mit Kondom. Das ist aber dann deine Privatsache.
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