Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hat heute entschieden, dass die Betreiber der deutschen Atomkraftwerke ein Recht auf angemessene Entschädigung für den abrupten „Atomausstieg“ nach Fukushima (das übrigens weiter den Pazifik radioaktiv verseucht) fordern dürfen. Die Begründung ist komplex, aber schlüssig: Im Jahr 2000 beschloss die damalige rot-grüne Bundesregierung in Absprache mit den Energiekonzernen, dass alle Kernkraftwerke bis 2022 abgeschaltet werden sollen. Dazu wurden feste Stromliefermengen vereinbart, also eine staatlich garantierte Abnahme des noch zu erzeugenden Atomstroms (anderorts nennt man solche staaatlichen Wirtschaftsentscheidungen einfach Kommunismus). Schon 10 Jahre später beschloss Schwarz-Gelb, dass die alten Uranschleudern 12 Jahre länger laufen dürfen. Aber schon ein halbes Jahr später platzt die japanische Kernkraftanlage bei Fukushima nach einer Überschwemmung und die Regierung Merkel nutzt die öffentliche Panik, um wieder Sympathiepunkte zu sammeln, indem man zunächst ein Moratorium beschliesst: Weiterlesen