Im Jahr 1990 meisselte der Anwalt (damals bei der EFF) und Autor Mike Godwin sein „Godwin’s Law“ in das Fundament des World Wide Wide (damals noch Usenet): „As an online discussion grows longer, the probability of a comparison involving Hitler approaches 1“ oder: „Je länger eine Online-Diskussion geht, desto grösser wird die Wahrscheinlichkeit eines Hitlervergleichs, bis zu 100%“. Inzwischen hat er via Twitter Klartext gesprochen: „By all means, compare these shitheads to Nazis. Again and again. I’m with you.“ oder: „Auf jeden Fall. Vergleicht diese Scheissköpfe mit Nazis. Nochmal und nochmal. Ich bin dabei.“ Damit wäre das auch geklärt. Nazis und vergleichbare Nazi-Scheissköpfe dürfen ab sofort bedenkenlos Nazis genannt werden. Wir sollten Mike Godwin da vertrauen.
Mike Godwin
Godwins Hund
(via blurgtothefuture)
Gilt Godwins Gesetz auch bei Spieleverbrennungen?
Der US-Anwalt Mike Godwin (u.a. für die Electronic Frontier Foundation) formulierte im Jahr 1990: „Wenn eine online-Diskussion länger anhält, geht die Wahrscheinlichkeit eines Nazi- oder Hitlervergleichs gegen Eins“. Das haben wir alle schon erlebt: Man muss nur eine Weile der Diskussion folgen, früher oder später schwingt jemand die braune Keule, um den Kontrahenten unglaubwürdig aussehen zu lassen. „Gilt Godwins Gesetz auch bei Spieleverbrennungen?“ weiterlesen