Genauer: Das Berliner Kammergericht hat heute entschieden, dass die GEMA im Fall von Bruno Kramm (siehe pic) und seiner Band „Das Ich“ keine Tantiemen an den Musikverlag ausschütten darf. Um festzustellen, wieviel der seit dem Jahr 2010 einbehaltenen Anteile an die Musiker zurückgegeben werden müssen, hat die GEMA ausserdem erstmal ihre Einkünfte offenzulegen. Das bedeutet für alle Musiker, die mehr oder weniger freiwillig Miglieder der GEMA oder verwandter Organisationen sind, potentielle Auschüttungen von viele Millionen Euro. Die Musikverlage dagegen können ihr Geschäftsmodell begraben. Ok. Das Verfahren wurde von Anfang an von der Piratenpartei unterstützt, auch wenn sich Bruno inzwischen bei den Grünen (*) eine schöne und ruhige Zeit macht (ich wünsche ihm alles Gute). Ob gegen das Urteil überhaupt noch Berufung vor dem Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt werden kann, muss sich das Berliner ammergericht erst noch überlegen. Bis dahin : Arrr! Wir haben gewonnen!
* UPDATE: Nach dem Urteil hat Bruno Kramm erklärt, dass er nach wie vor Pirat sei. Der „Wechsel“ zu den Grünen war, wir wir jetzt wissen, eine Finte, um mehr politische Unterstützung für den Kampf für mehr Urheberrechte zu gewinnen. In sehr einfachen Worten: Die Piraten haben die Grünen gehackt, um dadurch auf dem Konto der Gema ca. 2 Mrd. Euro zu löschen.
* UPDATE 2: Auf persönliche Nachfrage hat mir Herr Kramm inzwischen diese Entwicklung bestätigt.
piratenpartei, faz pic bartjez cc by sa