Wir hören unablässig, dass die freie Presse durch das Internet zerstört würde. Weswegen man Abscheulichkeiten wie das Leistungsschutzrecht einführen müsse, das auch den blossen Händlern von geistiger Leistung, also Verlagen und Medienkonzernen, ein neues, frisch ausgedachtes Recht am Weiterverbreiten von Überschriften und Zusammenfassungen geben müsse. Was ja nichts mit dem Recht des Urhebers am eigenen Werk zu tun hat, schon weil Überschriften im einfach verständlichen Gegensatz zu Romanen, Filmen oder Opern keine urheberrechtlich schützbaren Werke sind, sondern nur Teile von simplen Sätzen. Bizarr, ja, aber doch ein klarer und direkter Ausdruck der Verwirrung, die von der aktuellen technischen Veränderung unserer Lebensgrundlagen ausgelöst wird. Weiterlesen