Genauer: Die französische Regulierungsbehörde für TV und Radio, Conseil supérieur de l’audiovisuel (CSA), hat unter Berufung auf ein Gesetz (gegen Schleichwerbung) aus dem Jahr 1992 untersagt, dass Zuhörer und Zuschauer in Sendungen auf die Zusatzinfos in den erwähnten Social Networks verwiesen werden. Weiterlesen